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Versteigerungsbedingungen

1. Allgemeines

 

1.1 Das Auktionshaus Victoria Auctions GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch.

1.2 Durch die Abgabe eines Gebotes, schriftlich oder mündlich (telefonisch), werden die Versteigerungsbedingungen automatisch anerkannt.

 

2. Beschreibung und Haftung

 

2.1 Die Beschreibung im Katalog sowie die Angaben zum Zustand wurden mit äußerster Gewissenhaftigkeit vorgenommen.

2.2 Die Angaben zum Zustand und zur Erhaltung wurden nach den im Kunst- und Antiquitätenhandel üblichen Maßstäben vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung.

2.3 Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität.

2.4 Eventuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung.

2.5 Katalogbeschreibungen stellen jedoch keine verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien dar.

2.6 Das Fehlen eines Hinweises bedeutet nicht, dass das Objekt frei von Mängeln ist.

3. Objekte und Kunstgegenstände

3.1 Zur Versteigerung gelangende Objekte (z. B. Kunstwerke, Möbel, Dekorationsgegenstände) sind ausnahmslos gebrauchte Waren. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Katalogbeschreibungen, insbesondere Angaben zu Maßen, Alter, Herkunft, Zustand, Gewicht oder Vollständigkeit, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Abbildungen dienen der Orientierung und können vom tatsächlichen Zustand abweichen.

3.2 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.

3.3 Bei Originalwerken der bildenden Kunst oder Fotografien, deren Urheber noch keine 70 Jahre verstorben ist, wird gemäß § 16b UrhG eine gesetzliche Folgerechtsvergütung (Weiterveräußerungsrecht) fällig. Diese ist vom Versteigerer zu entrichten, wird jedoch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig an den Käufer weiterverrechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verkaufserlös und wird gestaffelt berechnet.

4. Auktionsverfahren

4.1 Die im Katalog angegebenen Schätzpreise dienen als Richtwerte. Die Ausrufpreise werden vom Auktionshaus festgesetzt und liegen in der Regel zwischen 50 % und 80 % des unteren Schätzpreises.

4.2 Kaufinteressierte können schriftliche oder telefonische Gebote abgeben. Gebote können bis 1 Stunde vor Auktionsbeginn am Auktionstag abgegeben werden.

4.3 Oder-Gebote und Limitierungen sind bei e-live Auktionen ausgeschlossen.

4.4 Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters.

4.5 Telefonisches Live-Mitbieten ist nur nach vorheriger Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch uns möglich.

4.6 Unbekannte Bieter werden um Sicherheiten und Referenzen gebeten. Die Anmeldung neuer Kunden für die Auktion muss mindestens 2 Werktage vor dem Auktionstermin erfolgen.

4.7 Können keine Referenzen eingeholt werden, muss ein Depot von 25 % der Gebotssumme oder die Daten einer gültigen Kreditkarte (VISA, MASTER) hinterlegt werden.

4.8 Der Betrag wird mit dem Kauf verrechnet und ein etwaiger Überschuss retourniert.

4.9 Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründetem Verdacht auf rechtliche, sicherheitsrelevante oder regulatorische Einschränkungen im Zusammenhang mit bestimmten Ländern oder Bietern.

4.10 Die Teilnahme an der Auktion über Online-Plattformen oder elektronische Systeme erfolgt auf eigenes Risiko.

4.11 Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Übermittlung der Gebote sowie für Ausfälle und Verzögerungen durch Wartung, Serverprobleme oder Internetstörungen.

5. Steigerungsstufen

5.1 Die Steigerungsstufen sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen.

Rufpreise:                                                                                      Erhöhung des Preises um:

EUR                          0,00          –                  30,00                   EUR                                                2,00

EUR                       30,00           -                120,00                   EUR                                                5,00

EUR                    120,00          –               200,00                     EUR                                             10,00

EUR                    200,00          –               600,00                    EUR                                             20,00

EUR                    600,00          –            1.200,00                    EUR                                             50,00

EUR                 1.200,00          –            3.000,00                   EUR                                          100,00

EUR                 3.000,00          –            6.000,00                  EUR                                          200,00

EUR                 6.000,00          –         12.000,00                   EUR                                          500,00

EUR              12.000,00          –         30.000,00                   EUR                                      1.000,00

EUR              30.000,00          –         60.000,00                  EUR                                      2.000,00

EUR              60.000,00          –       120.000,00                  EUR                                      5.000,00

5.2 Bei rein elektronischen Auktionen müssen sich die Bieter ausnahmslos an die vorgegebenen Steigerungsstufen halten.

5.3 Im Streitfall werden abweichende Gebote nicht berücksichtigt; das Los geht an den Bieter, der das höchste gültige Gebot entsprechend unseren Steigerungsstufen abgegeben hat.

6. Zuschlag und Preisgestaltung

6.1 Der Zuschlag geht an den vom System ermittelten Höchstbieter und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.

6.2 Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem vorletzten Gebot.

6.3 Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld.

6.4 Der Käufer zahlt ein Aufgeld, dessen Höhe sich nach dem Zuschlagpreis richtet Für Zuschläge unter € 10.000,00 beträgt das Aufgeld 30 %. Ab € 10.000,00 beträgt das Aufgeld 26 % und ab € 100.000,00 dann 22 %. In diesen Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Provisionen der verwendeten Auktionsplattform enthalten.

7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

7.2 Bei Zahlungen per Kreditkarte direkt über Invaluable, behalten wir uns das Recht vor, die hinterlegte Kreditkarte ab 4 Tagen nach Versand der Rechnung mit dem offenen Betrag zu belasten.

7.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat und 50€ Mahnspesen zu verrechnen.

7.4 Sämtliche Bankspesen und Bankkosten (z. B. Umrechnungskosten bei Fremdwährungen) sind vom Käufer zu tragen. Diese können nachträglich eingefordert werden, sofern sie nicht berücksichtigt wurden.

7.5 Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über.

7.6 Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern.

7.7 Die Abholung der ersteigerten Objekte obliegt grundsätzlich dem Käufer. Eine sofortige Mitnahme ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ausschließlich bei kleineren Objekten (z.B. Vitrinenstücke oder Gemälde) möglich. Die vollständige Bezahlung aller offenen Beträge ist Voraussetzung für jede Übergabe.

7.8 Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers.

7.9 Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder PayPal werden die vom Kreditinstitut verrechneten Spesen in Höhe von aktuell 5,8 % der Rechnungssumme an den Kunden weiterverrechnet.

7.10 Bei unbezahlter Vorauskasse trotz Mahnung verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag. Erfolgt innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum weder Zahlung noch Abholung, ist das Auktionshaus berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers erneut zu versteigern. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrags; ein Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös besteht nicht. Der säumige Käufer wird hinsichtlich aller anfallenden Gebühren wie ein Einlieferer behandelt.

8. Versand

 

8.1 Die erworbenen Waren sind vom Käufer in unseren Geschäftsräumen auf eigene Kosten abzuholen.

8.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers kann ein Versand organisiert werden. Das Auktionshaus behält sich jedoch vor, einen Versand ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr und Kosten des Käufers. Als Standardversandmethode wird FedEx verwendet; die Versandkosten werden individuell je nach Paketgröße, Gewicht und Zielland berechnet. Eine Verpflichtung zur Verpackung oder zum Versand besteht nicht. Auf Wunsch können geeignete Versanddienstleister benannt werden.

8.3 Kommt es zu einem Versand, sind die Versandkosten und die Verpackung vom Käufer zu tragen und vorab zu bezahlen. Ab einem Warenwert von € 500,00 wird eine Transportversicherung in Höhe von 1,2 % verrechnet.

8.4 Abweichende oder besondere Versandinstruktionen werden ausschließlich schriftlich per E-Mail entgegengenommen. Angaben auf dem Gebotsformular werden diesbezüglich nicht berücksichtigt. Versandinstruktionen sind unverzüglich nach der Auktion bekanntzugeben.

8.5 Inländische Käufer sind verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzuholen. Für ausländische Käufer beträgt die Abholfrist maximal 30 Tage ab Rechnungsdatum.

8.6 Wird ein Objekt nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ende der Auktion abgeholt, behalten wir uns vor, dieses auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern oder durch Dritte einlagern zu lassen. In diesem Fall werden Lagerkosten verrechnet. Eine Haftung für Lager- oder Transportschäden wird ausgeschlossen.

8.7 Erfolgt innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum weder Zahlung noch Abholung, ist das Auktionshaus berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers erneut zu versteigern. Der säumige Käufer wird hinsichtlich aller anfallenden Gebühren wie ein Einlieferer behandelt.

8.8 Ausländische Käufer kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Sämtliche daraus entstehenden Kosten (z.B. Zölle, Steuern, Bankspesen) trägt der Käufer. Das Risiko für Einschränkungen oder Verzögerungen beim Versand oder Import liegt ausschließlich beim Käufer.

8.9 Bei der Ausfuhr von Kulturgütern können je nach Art, Alter und Wert der Objekte Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sein. Ebenso können Materialien wie z.B. Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt oder bestimmte Korallenarten besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über entsprechende Import- und Exportvorschriften zu informieren. Eine Haftung für die Erteilung oder Nichterteilung von Genehmigungen wird nicht übernommen.

8.10 Wird eine Sendung nicht zugestellt und an uns retourniert, benachrichtigen wir den Käufer per E-Mail. Ein erneuter Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung der anfallenden Versandkosten.

9. Ausfuhrgenehmigungen / Kulturgutschutz

9.1 Für bestimmte Lose, insbesondere Kunstwerke, Möbel, Antiquitäten und antike Münzen, können gemäß den geltenden nationalen und europäischen Bestimmungen Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sein.

9.2 Die Einholung entsprechender Genehmigungen kann nach der Auktion erfolgen. Verzögerungen aufgrund behördlicher Verfahren liegen außerhalb unseres Einflussbereiches. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Export- und Importbestimmungen zu informieren.

10. Reklamationen

 

10.1 Reklamationen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail einzureichen.

10.2 Bei Verdacht auf eine moderne Reproduktion oder Fälschung gilt eine Frist von 3 Monaten ab dem Folgetag der Auktion. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.

10.3 Bei persönlicher Übernahme müssen sämtliche Reklamationen sofort bei Übergabe erfolgen.

10.4 Bei Konvoluten oder Gruppenlosen besteht grundsätzlich kein Reklamationsanspruch. Die angegebene Stückzahl ist nur als Richtwert zu verstehen.

10.5 Wird ein Los nachträglich durch den Käufer von einem Dritten begutachtet, gelten Abweichungen in Zustand oder Zuschreibung nicht automatisch als Reklamationsgrund. Im Zweifelsfall kann ein unabhängiger Sachverständiger beigezogen werden. Die Kosten trägt die unterlegene Partei.

10.6 Reklamationen zu Einliefererlosen werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Einlieferers bearbeitet. Wurde bereits abgerechnet, können wir den Käufer an den Einlieferer verweisen oder eine Abwicklung über uns anbieten. Letzteres kann zu Verzögerungen führen.

10.7 Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Ware muss unbeschädigt und im Originalzustand retourniert werden. Nachträgliche Veränderungen wie z. B. unsachgemäße Restaurierungen schließen eine Reklamation aus.

11. Widerrufsrecht

11.1 Bei klassischen öffentlichen Versteigerungen gemäß § 3 Abs. 4 FAGG besteht kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht – auch nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

11.2 Für Käufe im Rahmen vollautomatisierter Online-Auktionen oder sonstiger Fernabsatzgeschäfte gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern der Käufer Verbraucher ist und kein Zuschlag im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung erfolgt ist. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige schriftliche Erklärung erforderlich. Die Rücksendekosten und das Risiko trägt der Käufer.

11.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei versiegelten Waren, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurden.

11.4 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Ware persönlich bei uns abgeholt wurde und dem Käufer dabei die Möglichkeit zur Prüfung der Ware gegeben wurde – unabhängig davon, ob die Zahlung vorab oder vor Ort erfolgt.

12. Gerichtsstand

12.1 Gerichtsstand für alle Verfahren ist Wien. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen.

12.2 Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.

Wien, im September 2026

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